Als Bürgergeld werden verschiedene Konzepte für ein vom Staat ausgezahltes Grundeinkommen bezeichnet. Die Modelle unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der an die Zahlung geknüpften Bedingungen, Bedürftigkeit und Arbeitsbereitschaft. Die Idee des Bürgergeldes geht auf Milton Friedman zurück, der in den 1960er Jahren eine negative Einkommensteuer vorschlug. Danach würde das Finanzamt jedem Steuerpflichtigen, dessen Einkommen unter einem festzulegenden Minimum liegt, die Differenz zu diesem Minimum ohne Prüfung der Bedürftigkeit überweisen. Der deutsche Ökonom Joachim Mitschke stellte in seinem Buch Steuer- und Transferordnung aus einem Guß das Bürgergeld als Zusammenfassung aller direkten Sozialtransfers vor. Das Bürgergeld sollte daher nur an Bedürftige nach entsprechender Prüfung ausgezahlt werden. Das zuständige Finanzamt sollte diese Prüfung und auch die Auszahlungen des Bürgergelds vornehmen.
Die FDP übernahm diesen Ansatz 1994 in ihr Programm. Das „Liberale Bürgergeld“ wurde auf dem Bundesparteitag 2005 beschlossen. Das „Liberale Bürgergeld“ solle bei Bedürftigkeit und Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsunfähigkeit pauschal gezahlt werden und nach Vorstellungen der FDP einen erhöhten Arbeitsanreiz auslösen, indem zusätzliches Einkommen geringer angerechnet wird als bei heutigen sozialen Sicherungssystemen. Die Höhe der Pauschale soll durchschnittliche 662 Euro pro Monat für einen Alleinstehenden ohne Kinder betragen und Grundsicherung sowie Unterkunft- und Heizkosten beinhalten. Weiterhin sollen Steuer- und Kindergeldansprüche sowie Unterstützungsleistungen zur Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden. Eine Aufnahme von Erwerbstätigkeit soll stärker gefördert werden, indem höhere Freibeträge bei eigenem Arbeitseinkommen angerechnet werden. Für einen Alleinstehenden würde etwa ein Freibetrag von 100 Euro gewährt und 40 Prozent des Bruttoeinkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden. Bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit erfolgen Sanktionen in Form von Kürzungen des Bürgergelds. Den aktuellen ALG II Regelsatz von 359€ zugrunde gelegt, verbleiben von dem Bürgergeld cirka 303€ für die gesamten Unterkunftskosten.
Das Bürgergeld der FDP beinhaltet auch die im SGB II u.a. in den §§ 21, 23 und 24a zusätzlich gewährten Einmalleistungen und Mehrbedarfe wie zum Beispiel die Erstausstattungen für Schwangerschaft, Geburt und Wohnung, die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten, oder zusätzliche Leistungen für die Schule.
Quelle: Wikipedia
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